Überraschender Fakt: Wussten Sie, dass Ihre energetische Gebäudesanierung nicht nur Ihre Energiekosten senkt, sondern Ihnen auch eine Steuererstattung von bis zu 20% der Investitionskosten einbringt? Ja, Sie haben richtig gehört! Die steuerliche Förderung für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz Ihres Eigenheims kann sich für Sie lohnen – mit bis zu 40.000 Euro Rückerstattung.
Als Immobilienbesitzer können Sie von attraktiven steuerlichen Anreizen profitieren, wenn Sie Ihre Immobilie energetisch sanieren lassen. Die Voraussetzungen sind klar – die Arbeiten müssen zwischen 2020 und 2029 durchgeführt und von Fachunternehmen ausgeführt werden. Doch was genau ist förderfähig, wie funktioniert die Beantragung und wo können Sie weitere Zuschüsse beantragen? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zu den Möglichkeiten der energetischen Sanierung Steuer.
Wichtigste Erkenntnisse:
- Bis zu 20% der Kosten für energetische Sanierungen können als Steuervergünstigung geltend gemacht werden
- Maximal 40.000 Euro Förderung pro Gebäude möglich
- Förderfähig sind Wärmedämmung, Heizungsmodernisierung und Fenstererneuerung
- Voraussetzung: Selbstgenutztes Wohneigentum, Durchführung durch Fachbetriebe
- Steuerliche Förderung ist unabhängig von anderen Förderprogrammen wie KfW
Förderungsfähige Maßnahmen für energetische Gebäudesanierung
Wenn es um energetische Sanierungen geht, gibt es eine Reihe von Maßnahmen, die für eine staatliche Förderung infrage kommen. Dazu zählen Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken, die Erneuerung von Fenstern oder Außentüren sowie die Erneuerung oder der Einbau von Lüftungsanlagen. Auch Heizungsmodernisierungen und der Einbau digitaler Systeme zur energetischen Optimierung werden gefördert.
Wärmedämmung und Isolierung
Eine hochwertige Wärmedämmung ist einer der wichtigsten Faktoren für die Energieeffizienz eines Gebäudes. Von der Förderung profitieren sowohl dämmmaterialien zur Wärmedämmung von Wänden, Dächern und Decken als auch Maßnahmen zur Verbesserung der Gebäudehülle.
Heizungsmodernisierung und Lüftungssysteme
Neben einer effizienten Gebäudehülle spielen auch heizungstausch und moderne Lüftungstechnik eine wichtige Rolle. Gefördert werden der Austausch veralteter Heizungsanlagen sowie der Einbau innovativer, energiesparender Heizsysteme und Lüftungsanlagen.
Fenster und Türen Erneuerung
Nicht zu vernachlässigen ist auch die fenstererneuerung. Die Förderung umfasst den Austausch alter Fenster und Außentüren durch moderne, energieeffiziente Modelle, die den Wärmeverlust reduzieren und so einen wichtigen Beitrag zur Energieeinsparung leisten.
„Die steuerliche Förderung der energetischen Sanierung ist ein wichtiger Schritt, um den Gebäudesektor nachhaltiger zu gestalten und die Klimaziele zu erreichen.“
Um in den Genuss der Steuervergünstigung zu kommen, müssen die durchgeführten Maßnahmen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen, wie in der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) festgelegt.
Energetische Sanierung Steuer – Grundlegende Voraussetzungen
Wer von den lukrativen gebäudesanierung steuervorteil profitieren möchte, muss einige grundlegende Voraussetzungen erfüllen. Zunächst muss das Gebäude selbstgenutzt sein – sei es als Hauptwohnsitz, Feriendomizil oder Zweitwohnung. Wichtig ist auch, dass das Gebäude mindestens 10 Jahre alt ist, wenn die Sanierungsmaßnahmen beginnen.
Darüber hinaus müssen die Arbeiten von einem qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden. Ist das Gebäude teilweise vermietet oder bewohnen Personen ohne Mietvertrag die Immobilie, ist eine anteilige effizienzhaus fördermittel möglich. Zudem muss sich die Immobilie im Europäischen Wirtschaftsraum befinden.
Entscheidend ist, dass die Arbeiten vollständig abgeschlossen und bezahlt sind, bevor die Kosten steuerlich geltend gemacht werden können.
Mit der Einhaltung dieser Voraussetzungen ebnen Hausbesitzer den Weg für Steuervergünstigungen und staatliche Förderungen, die den Weg zu einer energieeffizienten Zukunft erheblich erleichtern können.
Maximale Steuerermäßigung und Förderhöhe
Energetische Sanierungen können steuerlich erheblich entlastet werden. Seit 2020 können solche Maßnahmen mit bis zu 20% der Kosten gefördert werden, wobei der Höchstbetrag bei 40.000 Euro pro Wohnobjekt liegt. Diese Förderung erstreckt sich über einen Zeitraum von drei Jahren: Im Jahr des Abschlusses und im Folgejahr jeweils 7% (maximal 14.000 €), im zweiten Folgejahr weitere 6% (maximal 12.000 €).
Berechnung der Steuerersparnis
Der Steuerbonus wird direkt von der Steuerschuld abgezogen, nicht vom zu versteuernden Einkommen. Somit profitieren Verbraucher unmittelbar von der energetische sanierung steuer-Förderung. Beispielsweise bringt eine steuererleichterung wärmedämmung von 30.000 Euro eine jährliche Ersparnis von 2.100 Euro im ersten und zweiten Jahr sowie 1.800 Euro im dritten Jahr.
Auch Kosten für Energieberatung und Fachplanung werden zu 50% sofort steuerwirksam. Das erhöht die Attraktivität der energetische sanierung steuer-Förderung zusätzlich.
„Die Förderung für energetische Sanierung betrifft Maßnahmen zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2029 und bietet einen Steuerbonus von 20% auf die investierten Kosten bis zu 40.000 Euro.“
Anforderungen an Fachunternehmen und Bescheinigungen
Hausbesitzer, die von der energieberatung steuerbegünstigt profitieren möchten, müssen sicherstellen, dass die Sanierungsarbeiten von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden. Diese Unternehmen müssen in spezifischen Handwerksbereichen wie Mauerwerk, Zimmerei oder Heizungsbau tätig sein.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Fachunternehmen oder ein zugelassener ökologische bauweise steuernachlass Energieberater eine Bescheinigung über die Erfüllung der Mindestanforderungen ausstellt. Diese Bescheinigung dient als Nachweis gegenüber den Steuerbehörden und kann laut Vorgaben des Bundesfinanzministeriums erstellt werden.
Die Kosten für die Ausstellung der Bescheinigung sind vollständig absetzbar. Alternativ können auch bestimmte Architekten oder Bauingenieure die erforderliche Bescheinigung ausstellen, sofern sie über die entsprechende Qualifikation verfügen.
„Immobilien, die mindestens zehn Jahre alt sind und vom Eigentümer bewohnt werden, können 20% der Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen in der Steuererklärung geltend machen, was maximal zu Einsparungen von 40.000 Euro führen kann.“
Kombination mit anderen Förderprogrammen
Bei der energetischen Sanierung Ihres Gebäudes können Sie verschiedene Förderprogramme miteinander kombinieren, um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten. Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass eine Kombination der steuerlichen Förderung mit anderen Bundesprogrammen für dieselbe Sanierungsmaßnahme nicht möglich ist.
KfW-Förderung vs. Steuerliche Vorteile
Als Alternative zur steuerlichen Förderung können Sie stattdessen die KfW-Förderprogramme für effiziente Gebäude in Anspruch nehmen. Diese bieten Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite für umfassende Sanierungsmaßnahmen. Im Gegensatz zur Steuerförderung müssen Sie hier jedoch vorab einen Antrag stellen und erfüllen bestimmte Effizienzstandards.
BAFA-Programme und Alternativen
Darüber hinaus gibt es die BAFA-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen wie Heizungsaustausch oder Fenstermodernisierung. Diese können oft parallel zur steuerlichen Förderung genutzt werden, da sie unterschiedliche Maßnahmen abdecken. Auch die Energieberatung kann separat über das BAFA-Programm gefördert werden, mit einer Erstattung von bis zu 50% der Kosten – maximal 650 bis 850 Euro je nach Gebäudegröße.
Somit haben Sie verschiedene Möglichkeiten, um die förderprogramme erneuerbare energien und energieeffizienz zuschuss optimal für Ihre Sanierung zu nutzen und die bestmögliche finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Zeitlicher Rahmen und Antragstellung
Die steuerliche Förderung für energetische gebäudesanierung steuervorteil gilt für Maßnahmen, die zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2029 durchgeführt werden. Eine vorherige Antragstellung ist nicht erforderlich – stattdessen können die Kosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Allerdings muss dem Finanzamt eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens oder Energieberaters beigefügt werden.
Ein wichtiger Punkt ist, dass die Kosten für die energetische sanierung steuer erst dann steuerlich absetzbar sind, wenn die Arbeiten vollständig abgeschlossen und bezahlt sind. Bei Ratenzahlungen ist der Abzug erst nach der vollständigen Begleichung der Rechnung möglich.
„Die Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) gilt seit dem 01.01.2020 und enthält zahlreiche Details zu begünstigungsfähigen Maßnahmen.“
Laut Expertenschätzungen soll die Neuregelung zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen zu Steuermindereinnahmen von rund 235 Millionen Euro pro Jahr führen. Damit soll der Anreiz für Hausbesitzer geschaffen werden, ihre Immobilien energetisch zu modernisieren und so einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Energieberatung und Planungskosten
Bei der Durchführung einer energetischen Sanierung sind die Kosten für Energieberatung und Fachplanung zu 50% steuerlich absetzbar. Dies ist eine wichtige Förderung, da die Erstellung eines umfassenden Energiekonzepts und die professionelle Begleitung der Baumaßnahmen entscheidend für den Erfolg der energieberatung steuerbegünstigt sind.
Förderfähige Beratungsleistungen
Zu den förderfähigen Leistungen zählen dabei die Erstellung eines Energiekonzepts, die Planung der einzelnen energetischen Sanierungsschritte sowie die Begleitung und Überprüfung der Umsetzung. Die Kosten für diese Dienste können somit teilweise von der Steuer abgesetzt werden und tragen so zur effizienzhaus fördermittel bei.
Qualifikation der Energieberater
Voraussetzung ist, dass der Energieberater über eine entsprechende Qualifikation verfügt. Er muss entweder vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassen oder als Energieeffizienz-Experte der KfW gelistet sein. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Beratungsleistungen förderfähig sind und die Steuervorteile in Anspruch genommen werden können.
„Die professionelle Energieberatung ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen und förderfähigen energetischen Sanierung.“
Technische Mindestanforderungen für Fördermaßnahmen
Wer eine Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen in Anspruch nehmen möchte, muss bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen. Diese sind in der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) festgelegt und betreffen beispielsweise Grenzwerte für die maximale Wärmedurchlässigkeit bei Dämmungen oder Effizienzstandards für Heizungsanlagen.
So müssen flüssigkeitsdurchströmte Solarkollektoren einen jährlichen Kollektorertrag von mindestens 525 kWh/m² aufweisen. Biomasseanlagen zur Verbrennung fester Biomasse müssen einen Raumheizungsnutzungsgrad von mindestens 81 Prozent erreichen und Emissionsgrenzwerte für Kohlenmonoxid und Staub einhalten.
Auch an Wärmepumpen werden hohe Anforderungen gestellt: Je nach Anlagengröße und Wärmequelle sind Mindest-Raumheizungseffizienzen von 135 bis 150 Prozent erforderlich. Außerdem müssen Wärmepumpen bis zu 12 kW die Effizienzklassen A++ oder A+++ aufweisen.
Die Einhaltung dieser technischen Vorgaben muss von Fachunternehmen oder Energieberatern bescheinigt werden, damit die Fördermaßnahmen geltend gemacht werden können. Detaillierte Anforderungen können je nach Sanierungsmaßnahme variieren.
„Energetische Sanierungsmaßnahmen müssen höchste technische Standards erfüllen, um vom Staat gefördert zu werden.“
Besonderheiten bei Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäusern
Bei der energetischen Sanierung von Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäusern gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Jede Wohnung gilt als eigenständiges Förderobjekt, sodass der jeweilige Wohnungseigentümer die energetische Sanierung seiner Wohnung steuerlich geltend machen kann.
Anteilige Förderung bei gemischter Nutzung
Wird eine Wohnung teilweise gewerblich genutzt, so kann nur der Anteil der Wohnfläche steuerlich gefördert werden. Die Kosten für Gesamtgebäude-Maßnahmen wie eine Heizungserneuerung werden anteilig auf die einzelnen Wohnungen umgelegt, sodass jeder Eigentümer seine Förderung entsprechend seiner Wohnfläche beantragen kann.
Regelungen für Wohnungseigentümergemeinschaften
In Wohnungseigentümergemeinschaften kann jeder Eigentümer seinen Anteil an den Sanierungskosten individuell geltend machen. Wurde das gesamte Gebäude energetisch saniert, so kann jeder Eigentümer die Förderung für seinen Wohnanteil beantragen. Bei einer teilweisen gewerblichen Nutzung ist jedoch nur der Wohnanteil förderfähig.
Eine klare Zuordnung und Aufteilung der Kosten ist in jedem Fall wichtig, um Ansprüche auf die energetische sanierung steuer und gebäudesanierung steuervorteil geltend machen zu können.
„Bei einer energetischen Sanierung von Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäusern ist es wichtig, die Kosten pro Wohnung genau zu erfassen und zuzuordnen.“
Dokumentation und Nachweispflichten
Um die steuerliche Förderung für energetische energetische sanierung steuer in Anspruch nehmen zu können, sind bestimmte Dokumentations- und Nachweispflichten zu erfüllen. Zu den erforderlichen Unterlagen gehören eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens oder des beauftragten Energieberaters sowie Rechnungen und Zahlungsnachweise.
Bei Immobilien im EU-Ausland müssen die Dokumente in beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden. Die Aufbewahrungspflicht für diese Unterlagen beträgt in der Regel mindestens vier Jahre nach Abgabe der Steuererklärung, da das Finanzamt die steuererleichterung wärmedämmung jederzeit überprüfen kann.
Eine sorgfältige und vollständige Dokumentation aller durchgeführten Maßnahmen sowie der damit verbundenen Kosten ist daher unerlässlich, um die steuerlichen Vorteile in vollem Umfang nutzen zu können. Dies hilft, mögliche Rückfragen des Finanzamts reibungslos zu beantworten und Überraschungen bei der Steuererklärung zu vermeiden.